Anforderungsbereiche und Niveaustufen
- Die folgende Grafik veranschaulicht auf einfache Weise, was sich hinter diesen Begrifflichkeit verbirgt.
- Die Anforderungsbereiche stellen eine ansteigende Schwierigkeit in einem beliebigen Thema dar.
- Grundlegend – Mittel – Erweitert
- Die Niveaustufen beschreiben die Vertiefung.
- Auf Niveaustufe G wird Wissen erkannt und reproduziert.
- Auf Niveaustufe M wird dieses Wissen angewendet.
- Auf Niveaustufe E kann können mit diesem Wissen Entscheidungen, Analysen, Beurteilungen, etc, vollzogen werden.
Prozessbezogene Kompetenzen
- Fertigkeiten, Fähigkeiten, Methodenreperoire, Arbeitstechniken, um die inhaltsbezogenen Kompetenzen erreichen zu können – nach Fach unterschiedlich
Inhaltsbezogene Kompetenzen: Fachinhalte
- Niveastufe G:
- Operatoren sagen, was der Schüler tun soll ( z.B.: Ich kann benennen = handlungsleitende Verben)
- Niveastufe M
- Operatoren sagen, was der Schüler tun soll ( z.B.: Ich kann erklären = handlungsleitende Verben)
- Niveastufe E
- Operatoren sagen, was der Schüler tun soll ( z.B.: Ich kann vergleichen = handlungsleitende Verben)
Abkürzungen
- P: Verweis auf prozessbezogne Kompetenzen
- I: Querverweis auf inhaltsbezogene Kompetenzen
- F: Verweis auf andere Fächer
- L: Verweis auf Leitperspektiven
Leitperspektiven
Allgemeine Leitperspektiven Jahrgangsübergreifend, altersentsprechend fachspezifisch, „an die Fachdidaktiken angebunden“
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Befähigung zur verantwortungsvollen und aktiven Gestaltung einer zukunftsfähigen Welt;
- Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) Befähigung zu Toleranz und Akzeptanz von sowie zum diskriminierungsfreien Umgang mit Vielfalt in personaler, religiöser, geschlechtlicher, kultureller, ethnischer und sozialer Hinsicht
- Prävention und Gesundheitsförderung (PG) Stärkung der Persönlichkeit durch die Förderung eines sozial kompetenten und gesundheitsbewussten Umgangs mit sich selbst und anderen.
Themenspezifische Leitperspektiven Fächerübergreifend, jahrgangsspezifisch sowie fachdidaktisch begründet werden berücksichtigt
- Berufliche Orientierung (BO) Unterstützung und Vorbereitung von tragfähigen, begabungs- und entwicklungsgerechten Entscheidungen und Weichenstellungen für kommende Berufswege sowie für lebenslanges Lernen;
- Medienbildung (MB) Befähigung, Medien sinnvoll auszuwählen, das Medienangebot kritisch zu reflektieren, die Medien verantwortlich zu nutzen sowie die eigene mediale Präsenz selbstbestimmt zu gestalten
- Verbraucherbildung (VB) im Sinne einer Reflexion und Entwicklung eines verantwortungsbewussten Konsumentenverhaltens
Standardstufe bedeutet:
- Verbindliche inhaltsbezogene Kompetenzen nach Klasse 2
- Verbindliche inhaltsbezogene Kompetenzen nach Klasse 4
- Verbindliche inhaltsbezogene Kompetenzen nach Klasse 6
- Verbindliche inhaltsbezogene Kompetenzen nach Klasse 9
- Verbindliche inhaltsbezogene Kompetenzen nach Klasse 10
Leitgedanken sind fachspezifisch und stehen im Bildungsplan vor den Fächern
Abschlüsse
- Haupt-/ Werkrealschule
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
- Werkrealschulabschluss nach Klasse 10
- Realschule
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Mittlere Reife nach Klasse 10
- Gemeinschaftsschule
- Abschlussprüfungen finden entsprechend der Schulart und der MVO statt.
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Klasse 10 auf Grundlage von Niveaustufe G
- Mittlere Reife nach Klasse 10 auf Grundlage von Niveaustufe M
- Weiterer Besuch eines allgemeinbildenden Gymnasiums auf Grundlage von Niveau E von Klasse 10 GMS nach Klasse 10 Gymnasium
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