Fachberaterforum Heilbronn

Eine Initiative des Staatlichen Schulamtes Heilbronn 

Informationen zum neuen Realschulkonzept

Die Realschule ist eine bewährte und erfolgreiche Schulart. Jedoch stehen insbesondere die Realschulen vor der Herausforderung einer immer heterogeneren Schülerschaft. Im vergangenen Schuljahr hatten 56,2% der Schülerinnen und Schüler in den fünften Klassen der Realschulen eine Empfehlung für diese Schulart, 18,6% Prozent hatten eine Empfehlung für das Gymnasium, 25,2% kamen mit einer Empfehlung für die Haupt-/Werkrealschule. Die steigende Heterogenität und das geänderte Schulwahlverhalten machen deutlich, dass eine Weiterentwicklung erforderlich ist.

Die Orientierungsstufe in den Klassen 5 / 6

Das neue Konzept sieht in den Klassen 5 und 6 vor, dass sich der Unterricht und die Noten am mittleren Niveau – dem sogenannten Realschulniveau – orientieren. Für leistungsschwächere Schüler kann eine zusätzliche Förderung angeboten werden. Es wird noch nicht zwischen Hauptschul- und Realschulniveau unterschieden. Am Ende von Klasse 5 gibt es weiterhin kein Wiederholen. Erst zum Ende der Klasse 6 wird anhand der Noten entschieden, ob der Schüler nach der Orientierungsstufe auf dem Hauptschul- oder dem Realschulniveau weiterlernt.

Der Unterricht in den Klassen 7 bis 10

Die Realschulen können zukünftig selbst entscheiden, ob die schwächeren Schüler innerhalb der Klasse gefördert werden oder ob getrennte Gruppen oder Klassen (Züge) eingerichtet werden. Damit können die Realschulen flexibel auf die Zusammensetzung der Schülerschaft reagieren. Die äußere Leistungsdifferenzierung soll also gleichberechtigt neben die binnendifferenzierte Förderung gestellt werden.

Leistungsmessung ab Klasse 7

Ein reines Umrechnen der Noten von M- auf G-Niveau ist nicht möglich, sondern das Anforderungsniveau bei der Leistungsfeststellung muss sich an den jeweiligen Kompetenzen bzw. Standards des Bildungsplans orientieren.

Diesbezüglich bestimmt die Realschulversetzungsordnung, dass die Schülerinnen und Schüler entweder auf dem Niveau G oder Niveau M unterrichtet werden und die Leistungsbewertung in allen Fächern auf der zugewiesenen Niveaustufe erfolgt (vgl. § 4 Abs. 1). Dies gilt für schriftliche, mündliche und fachpraktische Leistungen.

Kompetenzanalyse AC an Realschulen

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird die Kompetenzanalyse Profil AC an den Realschulen umgesetzt. Sie ist verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8.

Ziel ist es die überfachliche, berufsbezogene Kompetenzen zu erfassen und Stärken wahrzunehmen. Das Verfahren besteht aus Aufgaben, die in Form eines Assessment-Centers bearbeitet werden. Die Aufgaben, die von der Schülerin/dem Schüler in der Gruppe oder als Einzelne/Einzelner zu lösen sind, umfassen bis zu fünf Kompetenzbereiche, denen Kompetenzmerkmale zugeordnet sind. Ihr Verhalten wird dabei beobachtet und beurteilt. Neben der Beobachtung werden über standardisierte Tests und Fragebögen solche Kompetenzen erfasst, die nicht über Beobachtung ermittelt werden können. Möglichkeiten der Durchführung der Kompetenzanalyse AC an Realschulen:

Zeitlicher Ablauf (wann) Was wird gemacht?
Vor den Sommerferien Aufgaben für die Kompetenzanalyse klären (zwei Gruppen- und zwei Einzelaufgaben), fehlendes Material bestellen
In den Sommerferien/

1. Schulwoche

Klassen am Rechner anlegen, Material richten
Vor den Herbstferien Austeilen der Elterninformation, Vorstellung am Elternabend, Merkmalsschulung durch den Klassenlehrer

Durchführung der Kompetenzanalyse

1. Möglichkeit: zwei Lehrer beoachten eine komplette Klasse

2. Möglichkeit: eine Klasse wird an einem Tag/ Nachmittag von mehreren Lehrern beobachtet (sechs Lehrer bei 24 Schüler/innen in einer Klasse)

Bis zu den Herbstferien Ausdrucken der Auswertungsbögen/ Ergebnisse, Festlegen der Rückmeldegespräche, Elterninformation, Festlegen der Förderangebote für das zweite Halbjahr
Herbstferien – Weihnachtsferien Durchführung der Gespräche mit Schülern und Eltern, Eintragung in die Förderangebote
2. Schulhalbjahr Jeder Schüler/ jede Schülerin nimmt an zwei Förderangeboten teil, die über das Schulhalbjahr verteilt sind (insg. zwei Stunden pro Woche im 2. Halbjahr)
Pfingsferien – Sommerferien 2. Rückmeldegespräch

Abschlüsse in den Klassen 9 / 10

Schüler, die auf dem G-Niveau unterrichtet und bewertet wurde hat auch die Möglichkeit den Realschulabschluss zu machen.

Nach erfolgreichem Hauptschulabschluss können die Schülerinnen und Schüler in die Klasse 10 wechseln und den Realschulabschluss an der Realschule anstreben, sofern sie die folgenden Notenvoraussetzungen für den Wechsel der Niveaustufe erbringen:

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache mind. die Note »gut« ,sowie in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0.

Zudem sollen Schülerinnen und Schüler zukünftig nach Absolvieren des Hauptschulabschlusses auch die Möglichkeit haben, bei Vorliegen bestimmter Notenvoraussetzungen die Klasse 9 auf dem M-Niveau zu wiederholen, um in einer gelingenden zweijährigen Perspektive den Realschulabschluss abzulegen. Dies bedarf aber noch einer Änderung der Realschulversetzungsordnung. Der erfolgreich abgelegte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der Klasse 10 der Realschule (einjähriger Bildungsweg) oder den Besuch der Klasse 9 der Realschule (zweijähriger Bildungsweg), sofern die entsprechenden Notenvoraussetzungen vorliegen.

Noten und Zeugnisse

Es gibt generell von Klasse 5 bis Klasse 10 Noten. Es gibt Halbjahresinformationen beziehungsweise das Halbjahreszeugnis in Klasse 10 und Zeugnisse am Ende jedes Schuljahres.

Zusätzliche Poolstunden

Die Erhöhung auf 20 Poolstunden je Zug bis zum Ende der Legislaturperiode gibt den Realschulen deutlich mehr Möglichkeiten, die Schüler leistungsdifferenziert zu fördern und erfolgreich zu einem Schulabschluss zu führen. Der Ausbau verhindert auch ein generelles Absenken des Niveaus der Realschule durch Anpassen des Unterrichts an die leistungsschwächeren Schüler und trägt damit zur Unterrichtsqualität bei.

Im Schuljahr 2016/2017 erhalten die Realschulen acht Poolstunden je Zug. Diese Zahl soll vom Schuljahr 2017/2018 (plus fünf auf 13 Poolstunden) bis zum Schuljahr 2020/2021 stufenweise auf 20 Poolstunden ansteigen. Verwendet werden sollen die zusätzlichen Stunden für die Umsetzung des neuen Konzepts in Klasse 7, der Differenzierung in Klasse 8 sowie für die gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen in den Klassen 9 und 10. Berechnet auf die derzeit 429 öffentlichen Realschulen im Land entspricht der Anstieg der Poolstunden insgesamt 618 Lehrerdeputaten. Die Gesamtkosten für das Land Baden-Württemberg bis zum Schuljahr 2020/2021 werden auf circa 42,9 Millionen Euro veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden – Württemberg

Anlage zu PM 119 MP Stärkung Realschule