Pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule (Baden – Württemberg)
Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit orientiert. Die Bildungsstandards aller Schularten werden angeboten. Der Bildungsplan 2004 der Realschule bildet die Grundlage für den Unterricht in den Klassenstufen 5 -10. Es findet keine äußere Differenzierung statt. (Auszug KM Stuttgart) Innerhalb dieser Rahmenvorgaben entstehen im Moment vielfältige Schulkonzepte, abhängig von ihrer Genese, dem Umfeld und den Beschlüssen der jeweiligen Kollegien.
Wahlpflichtfach
Ab Klasse 7 wahlweise:
- Französisch (bereits ab Klasse 6)
- Technik
- Alltagskultur, Ernährung, Soziales
Profilfächer
Alle Schüler/innen wählen ein Profilfach aus dem Angebot der Schule aus. Es wird auf allen drei Niveaustufen angeboten. Ab Klasse 8 wahlweise:
- Profilfach Naturwissenschaft und Technik“
- Profilfach Musik
- Profilfach Bildende Kunst
- Profilfach Sport
- Profilfach Spanisch als dritte Fremdsprache
- Das Profilfach kann in den Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden, dies ist aber nicht zwingend.
Profil AC / Kompetenzanalyse in Klasse 8
Naturwissenschaft und Technik, Technik und Biologie, Naturphänomene und Technik
- Fächerverbund „Biologie, Naturphänomene und Technik“ (BNT) in Klasse 5 und 6 (Themen- und praxisorientiert naturwissenschaftliche Phänomene, integrative biologische und technische Themen)
- “Technik” (T) ist Wahlpflichtfach ab Klasse 7 (Technisch- , anwendungsorientierter Bereich)
- NwT ist das Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“,, ab Klasse 8 (Naturwissenschaftlichen Inhalte)
Fremdsprachen
- Englisch als erste Fremdsprache ab Klasse 5.
- Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 6.
- Ggf. Spanisch als dritte Fremdsprache ab Klasse 8.
Coaching
- Jede/r Schüler/in wird von einem ihr / ihm zugeordneten Lerncoach betreut.
- Beratung in der individuellen Lernentwicklung und dem Lernen
- Erwerb personaler Kompetenzen (Selbstdisziplin, Selbstreflexion, Übernahme von Verantwortung für das eigene Lernen, etc.) oder sozialer Kompetenzen (Einhaltung von Regeln, andere beim Lernen unterstützen, etc.).
Zusammenarbeit mit den Eltern
- Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein.
- Regelmäßiger Kontakt zwischen Lehrkräften und Eltern über den Leistungsstand der Kinder Gemeinsam Absprachen über sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen.
Lerngruppe/Klasse
- Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet eine Lerngruppe
- Eine Lerngruppe ist kein ausschließlich fest gefügter Verband.
Noten
- Nur in den Abschlussklassen sowie beim Wechsel in eine andere Schulart verpflichtend
- Kern der Leistungsrückmeldung bilden differenzierte Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler.
- Auf Wunsch der Eltern können diese durch Noten ergänzt werden.
Abschlüsse
- Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder Klasse 10
- Realschulabschluss in Klasse 10
- Abitur
- Falls die Gemeinschaftsschule eine eigene Oberstufe hat (in Klasse 13)
- An der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule (in Klasse 13)
- An einem allgemein bildenden Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren)
- An einem Beruflichen Gymnasium (nach insgesamt 13 Schuljahren)
- Bundesweit gültige abschlussbezogene Bildungsstandards (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen Englisch und Französisch und den Naturwissenschaften).
Entscheidung über Abschlussmöglichkeiten
- Klassenstufe 8: Schullaufbahnberatungsverfahren über mögliche Bildungsab- und -anschlüsse (Information)
- Klassenstufe 9: Beratungsgespräche mit Schüler/innen und Erziehungsberechtigten im Februar
- Grundlage: Lernentwicklungsbericht des 1. Halbjahres
- Individuelle Lernfortschritte des Kindes
- Kriterien der jeweiligen Prüfungs- und Versetzungsordnungen bzw. die
- Im Anschluss an die Beratungsgespräche entscheiden die Erziehungsberechtigten über den geplanten Bildungsabschluss (Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule § 4 Abs. 3, Satz 3).
Hauptschulabschluss in Klasse 9
- Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss in Klasse 9 (G-Niveau)
- Kein automatischer Hauptschulabschluss mit dem Besuch der Klasse 10
Freiwilliger Hauptschulabschluss in Klasse 9
- Im Abschlussjahr wird eine Schülerin / ein Schüler durchgehend in dem Niveau des angestrebten Abschlusses bewertet.
- Schüler/innen, die in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung ablegen wollen, erhalten die Leistungsrückmeldungen in allen Fächern auf G-Niveau bzw. nach den Standards der Hauptschule/ Werkrealschule.
- Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Schülerinnen und Schüler auf höherem Niveau lernen und gefördert werden können.
Übergänge nach Klasse 10
(Voraussetzung: Leistungsstand / Noten)
- Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule
- Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums
- (Nur mit zweiter Fremdsprache ab Klasse 6)
- Übergang an ein Berufliches Gymnasium
- Übergang in andere Berufliche Schulen, z.B. Berufskolleg
- Übergang in die berufliche Ausbildung.
Realschulabschluss in Klasse 10
- Nach bestandenem Hauptschulabschluss in Klasse 9 kann in die Klasse 10 gewechselt werden, um den Realschulabschluss abzulegen.
- Realschulabschluss in Klasse 10 nur, wenn die Leistungsnachweise in Klasse 9 durchgängig auf mittlerem oder erweitertem Niveau bzw. nach den Bildungsstandards der Realschule bzw. des Gymnasiums erbracht wurden und die Schülerin / der Schüler nach der Versetzungsordnung der Realschule bzw. des Gymnasiums versetzt werden würde.
Wechsel nach Klasse 10 in die gymnasiale Oberstufe (Abitur)
- Leistungsnachweise in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten Niveau oder
- Realschulabschluss in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule
- Notenvoraussetzungen der Multilateralen Versetzungsordnung (in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note gut und im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens Durchschnitt 3,0).
- Wechsel auf das allgemeinbildende Gymnasium ist nur mit zweiter Fremdsprache möglich (Französisch)
- Bei entsprechenden Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz an einem allgemeinbildenden Gymnasium, kein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Gymnasium. Das Kind wird in zumutbarer Erreichbarkeit den Platz an einem Gymnasium erhalten.
Wechsel nach Klasse 10 in ein Berufliches Gymnasiums (Abitur)
- Leistungsnachweise in Klasse 10 in allen Fächern auf dem erweiterten Niveau oder
- Realschulabschluss in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule
- Notenvoraussetzungen zur Aufnahme in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums (Durchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“).
- Ein Wechsel auf das Berufliche Gymnasium ist auch möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin nur eine Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache kann in der Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums belegt werden.